
Betrügende Unternehmen müssen auch weiterhin eher die klammen Geldbörsen der Verbraucher als deutsche Gerichte fürchten. Aus der Serie Keine Wertarbeit – nirgends (325. Folge)
Unternehmen tricksen und machen fette Gewinne? Nix Neues unter der Sonne! Mit einer kleinen Ausnahme: Erstmals ist es Juristen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gelungen, einen Teil dieser Gewinne abzuschöpfen. Per Prozess.
Der konkrete Fall: Die Supermarktkette Lidl hatte eine Matratze feil geboten und, zwecks Steigerung der Verkaufszahlen, selbige mit einem veralteten Testurteil beworben. Durch diesen Trick erzielter Gewinn nach Einschätzung der VZBV: 400.000 Euro. Nun muss der Discounter 25.000 Euro berappen. Was einem Sechzehntel von 400.000 Euro entspricht.
Ein Erfolg? Wie gesagt: Es war das erste Mal, das eine Gewinnabschöpfung gelang. Die Strafzahlung stand in keinem Verhältnis zum gemachten Gewinn. Weil VZBV und Lidl sich auf einen Vergleich einigten, wurde auch kein (Grundsatz-)Urteil gefällt, auf das sich die Verbraucherschützer künftig berufen könnten. Und, so die SÜDDEUTSCHE:
Allerdings werden Verbraucherschützer auch künftig nicht flächendeckend unrechtmäßig erworbene Gewinne abschöpfen können. Dazu sind die juristischen Hürden zu hoch. Denn die klagenden Verbände tragen das volle Prozessrisiko - und das kann bei einem hohen Streitwert schon mal existenzbedrohend sein. Zudem würde bei einem Sieg vor Gericht der Betrag, der von einer Firma abgeschöpft würde, nicht an den Kläger gehen, sondern vielmehr an den Staat.
Die VZBV spricht von einem "halben Sieg", will gerne häufiger unrechtmäßig erworbene Gewinne abschöpfen und fordert daher, die juristischen Hürden entsprechend zu senken. Bis dahin gilt auch weiterhin: "Firmen legen Kunden rein und verdienen damit Geld."
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